Änderung der Zuständigkeit für Vereine
Wichtige Information
Konzentration auf einen Standort und neue Anschrift
· Das Vereinsregister wird seit dem 01. 04.2007 bei dem Amtsgericht
Stendal geführt. Die Anschrift lautet:
Amtsgericht Stendal
Justizzentrum „Albrecht der Bär“
Scharnhorststraße 40
39576 Stendal
· Grund des Zuständigkeitswechsels ist die Einführung der
elektronischen Registerführung. Dazu müssen alle Registerblätter digitalisiert werden
Vorteile
- Effizientere Gestaltung des Eintragungsverfahrens
- Alle Vereinsregisterblätter können nach der Umstellung elektronisch über das Internet abgefragt werden unter:
www.handelsregister.sachsen-anhalt.de
Neue Registernummern
Auf Grund der Zentralisierung sind neue Vereinsregisternummern vergeben worden. Die nunmehr gültigen Registernummern ergeben sich durch die Addition bestimmter Vorwerte zu den bestehenden Registernummern.
Amtsgericht Magdeburg + 10.000
Amtsgericht Halle-Saalkreis + 20.000
Amtsgericht Dessau + 31.000
Amtsgericht Wittenberg + 30.000 *)
Amtsgericht Bitterfeld + 32.000
Amtsgericht Köthen + 33.000
Amtsgericht Zerbst + 34.000
Amtsgericht Bernburg + 35.000
Amtsgericht Aschersleben + 36.000
Zweigstelle Staßfurt + 66.000
Amtsgericht Halberstadt + 37.000
Amtsgericht Haldensleben + 38.000
Zweigstelle Wolmirstedt + 68.000
Amtsgericht Oschersleben + 39.000
Zweigstelle Wanzleben + 69.000
Amtsgericht Quedlinburg + 40.000
Amtsgericht Schönebeck + 41.000
Amtsgericht Wernigerode + 42.000
Amtsgericht Eisleben + 43.000
Amtsgericht Hettstedt + 44.000
Amtsgericht Naumburg + 45.000
Amtsgericht Merseburg + 46.000
Zweigstelle Querfurt + 67.000
Amtsgericht Sangerhausen + 47.000
Amtsgericht Weißenfels + 48.000
Amtsgericht Zeitz + 49.000
Amtsgericht Burg + 50.000 *)
Zweigstelle Genthin + 60.000
Amtsgericht Gardelegen + 51.000 *)
Amtsgericht Osterburg + 52.000
Amtsgericht Salzwedel + 53.000
*) In Einzelfällen kann bei diesen Gerichten die neue Vereinsregisternummer abweichend gebildet werden.
Beispiele für die neuen Vereinsregisternummern :
aus Amtsgericht Magdeburg VR 1234 wird Amtsgericht Stendal VR 11234
aus Amtsgericht Haldensleben VR 68 wird Amtsgericht Stendal VR 38068
Zusätzliche Hinweise:
Eine Änderung eventuell vorhandener Briefbögen ist nicht nötig. Das Amtsgericht Stendal stellt sicher, dass die von dem Zuständigkeitswechsel betroffenen Registerblätter auch unter der ursprünglichen Registernummer aufgefunden werden können.
Verzögerungen in der Bearbeitung sind während der Umstellungsmaßnahmen wegen des damit verbundenen Aufwandes unvermeidlich. Alle Mitarbeiter sind jedoch nach Kräften bestrebt, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.
Wir danken für Ihr Verständnis!