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Änderung der Zuständigkeit für Vereine

Wichtige Information

Konzentration auf einen Standort und neue Anschrift

 · Das Vereinsregister wird seit dem 01. 04.2007 bei dem Amtsgericht 
   Stendal geführt. Die Anschrift lautet:

   Amtsgericht Stendal 
   Justizzentrum „Albrecht der Bär“
   Scharnhorststraße 40
   39576 Stendal­­

 · Grund des Zuständigkeitswechsels ist die Einführung der
   elektronischen Registerführung. Dazu müssen alle Registerblätter digitalisiert werden

Vorteile

  • Effizientere Gestaltung des Eintragungsverfahrens
  • Alle Vereinsregisterblätter können nach der Umstellung elektronisch über das Internet abgefragt werden unter:
    www.handelsregister.sachsen-anhalt.de 

Neue Registernummern

Auf Grund der Zentralisierung sind neue Vereinsregisternummern vergeben worden. Die nunmehr gültigen Registernummern ergeben sich durch die Addition bestimmter Vorwerte zu den bestehenden Registernummern.

Amtsgericht Magdeburg                 + 10.000
Amtsgericht Halle-Saalkreis           + 20.000
Amtsgericht Dessau                      + 31.000
Amtsgericht Wittenberg                 + 30.000 *)
Amtsgericht Bitterfeld                    + 32.000
Amtsgericht Köthen                       + 33.000
Amtsgericht Zerbst                        + 34.000
Amtsgericht Bernburg                    + 35.000
Amtsgericht Aschersleben              + 36.000

Zweigstelle Staßfurt + 66.000

Amtsgericht Halberstadt                 + 37.000
Amtsgericht Haldensleben              + 38.000

Zweigstelle Wolmirstedt + 68.000

Amtsgericht Oschersleben                         + 39.000

Zweigstelle Wanzleben + 69.000

Amtsgericht Quedlinburg               + 40.000
Amtsgericht Schönebeck               + 41.000
Amtsgericht Wernigerode              + 42.000
Amtsgericht Eisleben                    + 43.000
Amtsgericht Hettstedt                   + 44.000
Amtsgericht Naumburg                 + 45.000
Amtsgericht Merseburg                 + 46.000

Zweigstelle Querfurt + 67.000

Amtsgericht Sangerhausen            + 47.000
Amtsgericht Weißenfels                 + 48.000
Amtsgericht Zeitz                         + 49.000
Amtsgericht Burg                         + 50.000 *)

Zweigstelle Genthin + 60.000

Amtsgericht Gardelegen                 + 51.000 *)
Amtsgericht Osterburg                   + 52.000
Amtsgericht Salzwedel                   + 53.000

*) In Einzelfällen kann bei diesen Gerichten die neue Vereinsregisternummer abweichend gebildet werden.

Beispiele für die neuen Vereinsregisternummern :
aus Amtsgericht Magdeburg VR 1234 wird Amtsgericht Stendal VR 11234
aus Amtsgericht Haldensleben VR  68 wird Amtsgericht Stendal VR 38068

Zusätzliche Hinweise:

Eine Änderung eventuell vorhandener Briefbögen ist nicht nötig. Das Amtsgericht Stendal stellt sicher, dass die von dem Zuständigkeitswechsel betroffenen Registerblätter auch unter der ursprünglichen Registernummer aufgefunden werden können.

Verzögerungen in der Bearbeitung sind während der Umstellungsmaßnahmen wegen des damit verbundenen Aufwandes unvermeidlich. Alle Mitarbeiter sind jedoch nach Kräften bestrebt, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. 

Wir danken für Ihr Verständnis!