Menu
menu

Ob­li­ga­to­ri­sche au­ßer­ge­richt­li­che Streit­schlich­tung

All­ge­mei­nes

In Sachsen-​Anhalt ist die Durch­füh­rung eines Ei­ni­gungs­ver­suchs vor einer au­ßer­ge­richt­li­chen Schlich­tungs­stel­le in be­stimm­ten Rechts­strei­tig­kei­ten seit dem 1. Juli 2001 ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben.

Sie kön­nen eine Klage in die­sen Fäl­len nur dann bei Ge­richt ein­rei­chen, wenn Sie nach­wei­sen kön­nen, dass ein Schlich­tungs­ver­fah­ren durch­ge­führt wurde und dabei keine Ei­ni­gung er­zielt wer­den konn­te.

Aus­führ­li­che In­for­ma­tio­nen ent­hält die Bro­schü­re "Schlich­ten statt rich­ten" .

Zum Sei­ten­an­fang

Schlich­tungs­stel­len

Für die Durch­füh­rung des au­ßer­ge­richt­li­chen ob­li­ga­to­ri­schen Schlich­tungs­ver­fah­rens sind fol­gen­de Schlich­tungs­stel­len vor­ge­se­hen:

  • Jede Rechts­an­wäl­tin und jeder Rechts­an­walt, die/ der in der jähr­lich zu er­stel­len­den Liste auf­ge­nom­men wurde. Die Liste kön­nen Sie unter der nächs­ten Über­schrift her­un­ter­la­den.
    Wei­te­re Aus­künf­te er­teilt die Rechts­an­walts­kam­mer des Lan­des Sachsen-​Anhalt

Zum Sei­ten­an­fang

Liste der Rechts­an­wäl­te

Über nach­fol­gen­den Link kön­nen Sie sich die ak­tu­el­le Liste der Rechts­an­wäl­te, die be­reit sind, im Jahr 2024 als Schlich­tungs­per­so­nen tätig zu wer­den, als PDF-​Datei her­un­ter­la­den.

Selbst­ver­ständ­lich kön­nen Sie au­ßer­halb des ob­li­ga­to­ri­schen Schlich­tungs­ver­fah­rens die Güte- und sons­ti­gen Schlich­tungs­stel­len auch je­der­zeit frei­wil­lig an­ru­fen.

Zum Sei­ten­an­fang

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen

Für die An­er­ken­nung als Gü­te­stel­le sowie die Rück­nah­me und den Wi­der­ruf der An­er­ken­nung ist die Prä­si­den­tin des Land­ge­richts Mag­de­burg zu­stän­dig.
Dort wird eben­falls das öf­fent­lich zu­gäng­li­che Ver­zeich­nis der an­er­kann­ten wei­te­ren Gü­te­stel­len ge­führt.

Zum Sei­ten­an­fang